Kapitel 10 Erneuerbare Energien Gesetz

10.1 Förderung von erneuerbaren Energien im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird seit dem Jahr 2000 die Produktion von Strom aus erneuerbaren Energieträgern subventioniert. Die jährliche Fördersumme für grünen Strom bewegt sich im Bereich von 20 bis 30 Milliarden Euro. Abrell et al. (2019)56 stellen ein Gleichgewichtsmodell des europäischen Strommarktes auf, welches es den Autoren ermöglicht den Effekt der EEG-Förderung auf den CO2 Ausstoß als auch auf die von Stromkonsumenten und Produzenten getragenen Kosten zu ermitteln. Um den MVPF der EEG Förderung zu berechnen, muss zunächst die Höhe der EEG-Subvention pro eingesparter Tonne CO2 berechnet werden. Abrell et al. (2019) geben an, dass eine Megawattstunde (MWh) Windstrom mit 60,20€ subventioniert wird. Die Einspeisung einer marginalen MWh Windstrom führt zu mit einer Einsparung von 0,1752 Tonnen CO2. Dabei treffen die Autoren zwei zentrale Annahmen. Erstens, exportierter Strom führt zu keinen CO2 Einsparung im Ausland. Zweitens, von Windstrom verdrängter Strom aus Wasserkraft und aus Pumpspeicherkraftwerken führt zu keiner CO2 Reduktion zu einem späteren Zeitpunkt. In einer weiteren Spezifikation des Modells von Abrell et al. (2019) sind die beiden Effekte berücksichtigt. Diese kann aber nicht für die Berechnung des MVPFs verwendet werden, weil die später benötigen Effekte auf die Konsumenten- und Produzentenkosten nur für die Basisspezifikation angegeben werden. Bei einer Subvention von 60,20€ und einer CO2 Einsparung von 0,1752 Tonnen pro MWh ergibt sich eine Subvention von 343,61€ pro eingesparter Tonne CO2. Für Solarstrom ergibt sich analog mit einer Subvention von 286,30€ pro MWh und einer CO2 Einsparung von 0,2332 Tonnen pro MWh, eine Förderung von 1227,70€ pro eingesparter Tonne CO2.

Als Nächstes muss berücksichtigt werden, wie das EEG die Renten von Konsumenten und Produzenten am Strommarkt verändern. Die Subventionierung von grünem Strom erhöht das Angebot und führt ceteris paribus zu niedrigeren Strompreisen. Produzenten erhalten eine niedrigere Entlohnung pro produzierter MWh. Umgekehrt profitieren Konsumenten von dem niedrigeren Strompreis. Abrell et al. (2019) geben an, dass die Produzenten mindestens 303€ pro durch Windstrom eingesparter Tonne CO2 verlieren. Die Autoren geben Konsumentenkosten in Höhe von -20,90€ an. Im Modell von Abrell et al. (2019) wird, wie es das EEG vorsieht, angenommen, dass die Subventionierung durch einen Aufschlag auf den Strompreis (EEG-Umlage) durch die Konsumenten finanziert wird. Im Rahmen des MVPF Frameworks, ist die EEG-Umlage aber als Steuer zu interpretieren. Die Einnahmen aus der EEG Umlage könnten theoretisch auch für andere Zwecke verwendet werden. Um den Effekt des niedrigeren Preises auf die Konsumentenrente zu isolieren, muss deshalb die Subvention in Höhe von 343,61€ von den Konsumentenkosten abgezogen werden. Es werden also 20,90€ + 343,61€ = 364,51€ durch niedrige Preise aufseiten der Konsumenten eingespart. Die Zahlungsbereitschaft setzt sich zusammen, aus den Verlusten der Produzenten, den Einsparungen der Konsumenten und Wertschätzung für eine eingesparte Tonne CO2. Bei einem CO2 Preis von 100€ pro Tonne ergibt sich eine Zahlungsbereitschaft für die Subventionierung von Windstrom von -303€ + 364,51€ + 100€ = 161,51€:

Zahlungsbereitschaft EEG Subvention für Windstrom

Die Nettokosten entsprechen der pro eingesparter Tonne CO2 gezahlten Förderung von 343,61€. Der MVPF beträgt somit 161,51€ / 343,61€ = 0.47. Für Solarstrom wird die gleiche Rechnung wiederholt. Abrell et al. (2019) geben Produzenten- und Konsumentenkosten von jeweils 181,50€ und 780,20€ an. Nach Abzug der Subvention von 1227,70€ erhalten Konsumenten 1227,70€ - 780,20€ = 447,50€. Die Zahlungsbereitschaft beträgt -181,50€ + 447,50€ + 100€ = 366,00€:

Zahlungsbereitschaft EEG Subvention für Solarstrom

Es folgt ein MVPF für die Förderung von Solarstrom durch das EEG von 366€ / 1227,70€ = 0.30. Bei einem CO2 Preis von 100€ pro Tonne CO2 ist die Wertschätzung für die CO2 Einsparung klein verglichen mit den Verteilungseffekten die aufgrund Preisänderungen auftreten. Insgesamt übersteigen die Kosten der Subvention deren Nutzen deutlich. In der Rechnung wird davon ausgegangen, dass das im Stromsektor eingesparte CO2, nicht an anderer Stelle ausgestoßen wird. Sollte es aufgrund der Deckelung des CO2 Ausstoßes durch den europäischen Emissionshandel zu keiner effektiven Einsparung kommen, würden die MVPFs noch 0,18 bzw. 0,22 betragen.

Literatur

Abrell, Jan, Mirjam Kosch, and Sebastian Rausch. Carbon abatement with renewables: Evaluating wind and solar subsidies in Germany and Spain.” Journal of Public Economics 169 (2019): 172–202. https://ideas.repec.org/a/eee/pubeco/v169y2019icp172-202.html.